Die Urnenbeisetzung zur See

Mit der Deutschen See-Bestattungsgenossenschaft eG

Nach der erfolgten Einäscherung kann beim Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Berlin eine Befreiung vom Friedhofszwang beantragt werden. Diese wird erteilt, wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten sehr mit dem Meer verbunden fühlte. Der Nachweis kann durch die Angehörigen erbracht werden, falls kein letzter Wille diesbezüglich vorliegt.

Nach erteilter Ausnahmegenehmigung wird die Urne der
Deutschen See-Bestattungsgenossenschaft eG übersandt.

Dort wird die Beisetzung auf hoher See mit oder auch ohne Begleitung der Angehörigen vorgenommen.

Beisetzungen sind möglich in der Ostsee, Nordsee oder auch dem Atlantik.

Wir sind Mitglied der Deutschen See-Bestattungsgenossenschaft eG.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Seebestattung bei der Deutschen Seebestattungsgenossenschaft .